Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 10.02.1960 | BVerwG, 11.07.1958

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,38
BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1960 - VIII B 5.60 (https://dejure.org/1960,38)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,38) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in gleicher Weise auftauchenden Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 979
  • NJW 1961, 44 (Ls.)
  • DVBl 1960, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch nicht vor, wenn in mehreren Gesetzen eine gleichartige Rechtsfrage auftaucht, die angefochtene Entscheidung aber auf Grund eines anderen Gesetzes ergangen ist als desjenigen, das der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt; denn die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, daß nicht etwa allgemeine, auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 22.03.1957 - VI C 89.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Die von ihm angeführte Entscheidung vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 89.56 - (MDR 1957, 375) ist ergangen nicht auf Grund der Militärregierungsverordnung Nr. 165, sondern auf Grund des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; es handelte sich in jenem Falle um eine während des Revisionsverfahrens eingetretene Erledigung der Hauptsache.
  • BVerwG, 24.09.1954 - II C 238.53

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsfragen, die auslaufendes Recht betreffen, keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung mehr (vgl. Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG II C 238.53 -).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    Die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, dass nicht etwa allgemeine, in mehreren Rechtsgebieten auftauchende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (Beschluss vom 7. März 1960 - BVerwG 8 B 5.60 - NJW 1960, 979).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kann nur dann vorliegen, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG 2 B 42.67 - mit weiteren Hinweisen; ebenso zu § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes [Fassung 1965] Beschluß vom 30. August 1967 - BVerwG 2 B 33.66 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG 8 B 5.60 - [NJW 1960, 979] und auf den Beschluß vom 10. April 1963 - BVerwG 8 B 16.62 - [BVerwGE 16, 53 ff.]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auf das zu Vorschriften des Lastenausgleichsrechts ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1959 - BVerwG IV C 239.57 - (Buchholz 427.3 § 234 LAG Nr. 4) kann sich die Beschwerde schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann vorliegt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit weiteren Hinweisen; ebenso zu § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes [Fassung 1965] Beschluß vom 30. August 1967 - BVerwG II B 33.66 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und auf BVerwGE 16, 53 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,188
BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58 (https://dejure.org/1960,188)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1960 - V C 14.58 (https://dejure.org/1960,188)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1960 - V C 14.58 (https://dejure.org/1960,188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 3; MRVO Nr. 165 § 22; MuSchG § 9

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 148
  • NJW 1960, 1028
  • MDR 1960, 525
  • DVBl 1960, 364
  • BB 1960, 742
  • DÖV 1961, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58
    Die Voraussetzungen sind mithin, ähnlich wie bei der Kündigung eines Schwerbeschädigten (BVerwGE 8, 46), so verschieden, daß die für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses entwickelten Grundsätze nicht als gegeben angesehen werden können.
  • BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 29. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 294) den Verwaltungsrechtsweg und das Rechtsschutzinteresse für die Klage eines Arbeitgebers, dessen Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung einer Schwangeren abgelehnt worden war, als gegeben angesehen.
  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar das Rechtsschutzinteresse für einen Verwaltungsprozeß gegen Zustimmungen oder Genehmigungen von Behörden zu privaten Rechtsgeschäften verneint, wenn die Zivilgerichte das private Rechtsverhältnis im gleichen Umfang und nach den gleichen Voraussetzungen nachzuprüfen haben, wie die Verwaltungsgerichte eine etwaige behördliche Zustimmung oder Genehmigung hierzu (BVerwGE 1, 134; 4, 317 für die behördliche Zustimmung zur Kündigung einer Kleingartenpacht).
  • BVerwG, 07.05.1954 - II C 26.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar das Rechtsschutzinteresse für einen Verwaltungsprozeß gegen Zustimmungen oder Genehmigungen von Behörden zu privaten Rechtsgeschäften verneint, wenn die Zivilgerichte das private Rechtsverhältnis im gleichen Umfang und nach den gleichen Voraussetzungen nachzuprüfen haben, wie die Verwaltungsgerichte eine etwaige behördliche Zustimmung oder Genehmigung hierzu (BVerwGE 1, 134; 4, 317 für die behördliche Zustimmung zur Kündigung einer Kleingartenpacht).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Der Beklagte ist durch ein klageabweisendes Prozessurteil beschwert, wenn das Prozessurteil nicht in demselben Umfang in Rechtskraft erwächst wie ein Sachurteil und deshalb die streitige Frage in einem Folgeprozess erneut aufgeworfen werden könnte (im Anschluss an Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG 5 C 14.58 - BVerwGE 10, 148 = Buchholz 436.4 § 4 MuSchG Nr. 2 und vom 10. April 1968 - BVerwG 4 C 160.65 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 29 = NJW 1968, 1795 sowie Beschluss vom 14. Februar 2011 - BVerwG 7 B 49.10 - NVwZ 2011, 509).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren angeschlossen (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG 5 C 14.58 - BVerwGE 10, 148 = Buchholz 436.4 § 9 MuSchG Nr. 2; Beschluss vom 15. März 1968 - BVerwG 7 C 183.65 - BVerwGE 29, 210 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 28; Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG 4 C 160.65 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 29 = NJW 1968, 1795).

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Wie für eine solche Fallgestaltung in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt ist, kann der Prozeßgegner durch eine Entscheidung auch dann beschwert sein, wenn der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen wird, er aber gerade eine Sachentscheidung zu seinen Gunsten begehrt hatte (BAG Beschluß vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, 186, 187 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B II 1 der Gründe; BGHZ 28, 349; BVerwG Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 14.58 - AP Nr. 21 zu § 9 MuSchG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., Grundz § 511 Rz 19 ff.; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO, § 74 Rz 45; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 511 Vorbem Rz 28, 29).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer auch in Fällen gegeben sein kann, in denen der Beklagte bzw. Antragsgegner nach seinem Prozeßvorbringen eine Abweisung der Klage bzw. des Antrags als unbegründet erstrebt, das Gericht jedoch keine Sachentscheidung trifft, sondern die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist (vgl. BAG, Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP Nr. 24 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, 186 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B. II 1 der Gründe; BGH, Urteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 131/57 - BGHZ 28, 349, 350; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 14.58 -BVerwGE 10, 148 = AP Nr. 21 zu § 9 MuSchG ; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 89 Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., Rechtsmittel, Einleitung V Rdn. 93; MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO , Vor § 511 Rdn. 26; Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl., Vor § 511 Rdn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Aufl., Grundz.
  • BVerwG, 14.02.2011 - 7 B 49.10

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Beschwerdebefugnis für

    Der Beklagte ist grundsätzlich befugt, gegen die Nichtzulassung der Revision in einem die Klage als unzulässig abweisenden Berufungsurteil Beschwerde einzulegen (im Anschluss an Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG 5 C 14.58 - BVerwGE 10, 148 und vom 10. April 1968 - BVerwG 4 C 160.65 - NJW 1968, 1795).

    Das Bundesverwaltungsgericht und die verwaltungsrechtliche Literatur haben sich dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren angeschlossen (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG 5 C 14.58 - BVerwGE 10, 148 ; Beschluss vom 15. März 1968 - BVerwG 7 C 183.65 - BVerwGE 29, 210 ; Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG 4 C 160.65 - NJW 1968, 1795; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., Vorbem. zu § 124 Rn. 41; Blanke, in: Sodan/.

  • BFH, 28.11.2007 - I R 99/06

    Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für

    Der Beklagte ist grundsätzlich auch dann beschwert, wenn die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 VII B 164-165/85, BFHE 146, 188; BFH-Urteil vom 5. August 1986 VII R 2-3/86, BFH/NV 1987, 195; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Februar 1960 V C 14.58, BVerwGE 10, 148).
  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

    Denn in der Ablehnung des Antrags gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO als unzulässig anstatt als unbegründet durch das Verwaltungsgericht liegt eine materielle Beschwer der Antragsgegnerin, und zwar jedenfalls deswegen, weil das Verwaltungsgericht davon ausgegangen ist, dass der streitgegenständliche Verwaltungsakt gegenstandslos sei (vgl. BVerwG, U.v. 10.2.1960 - V C 14.58 - juris Leitsatz 1 und Rn. 11; U.v. 10.4.1968 - IV 160.65 - juris Rn. 12; B.v. 4.2.2011 - 7 B 49.10 - juris Rn. 11 ff.; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, VwGO, Stand März 2023, vor § 124 Rn. 40; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, vor § 124 Rn. 29; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O. vor § 124 Rn. 41; Blanke in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, vor § 124 Rn. 65).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum weitgehend anerkannt, daß der Prozeßgegner durch eine Entscheidung auch dann beschwert sein kann, wenn der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig abgewiesen wird, er aber gerade eine Sachentscheidung zu seinen Gunsten begehrt hatte (BGHZ 28, 349; BVerwG Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 14.58 - AP Nr. 21 zu § 9 MuSchG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundzüge vor § 511 Anm. 3 A a, b; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., Allg. Einl. vor § 511 Rz 57; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., vor § 511 Anm. IV 2 c, bb).
  • BFH, 28.11.2007 - I R 2/07

    Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für

    Der Beklagte ist grundsätzlich auch dann beschwert, wenn die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 VII B 164-165/85, BFHE 146, 188; BFH-Urteil vom 5. August 1986 VII R 2-3/86, BFH/NV 1987, 195; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Februar 1960 V C 14.58, BVerwGE 10, 148).
  • BFH, 28.11.2007 - I R 7/07

    Rechtsbehelf gegen die verhältnismäßige Aufteilung der Einkommensteuerbeträge bei

    Der Beklagte ist grundsätzlich auch dann beschwert, wenn die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 VII B 164-165/85, BFHE 146, 188; BFH-Urteil vom 5. August 1986 VII R 2-3/86, BFH/NV 1987, 195; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Februar 1960 V C 14.58, BVerwGE 10, 148).
  • BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59

    Rechtsmittel

    Grundsätzlich sei zwar ein Rechtsmittel gegen eine bestimmte Art der Begründung einer Entscheidung nicht gegeben, der Grundsatz erleide aber eine Ausnahme, wenn die Tragweite des einen oder anderen Grundes verschieden sei (so Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 - und Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - BVerwGE 10, 148).

    Daran kann aber allenfalls ein rechtsschutzwürdiges Interesse anerkannt werden, wenn die Tragweite der Gründe des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Rechtskraft eine andere ist als die Tragweite der nach der Auffassung des Rechtsmittelklägers die Entscheidung rechtfertigenden Gründe (so auch die von der Revision angeführten Entscheidungen vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - [BVerwGE 10, 148] und vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 -).

  • BFH, 28.11.2007 - I R 3/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung der aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 2825/92

    Mutterschutz: zum Vorliegen eines die fristlose Kündigung während der

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1991 - 11 S 418/91

    Unzulässigkeit einer Beschwerde des Antragsgegners gegen eine Abweisung eines

  • BVerwG, 18.08.1966 - VII B 4.64

    Abschluss eines Vergleichs im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Regelung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,238
BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - V B 84.58 (https://dejure.org/1958,238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56

    Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Dieses hat wiederholt dahin entschieden, daß weder die Stellung unter Polizeiaufsicht noch Ausreiseschwierigkeiten für sich allein den Begriff des "Festgehaltenwerdens" im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG erfüllen; vgl. insbesondere das Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 -.
  • BVerwG, 14.02.1958 - V B 243.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 15.09.1955 - IV C 026.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
    Daran fehlt es hier: Sowohl das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 026.55 - (BVerwGE 2, 279) als auch das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 1957, das die beklagte Behörde vergeblich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten hat (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1958 - BVerwG V B 243.57 -) beziehen sich nicht auf das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, sondern auf das Heimkehrergesetz.
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Mit der jetzigen Entscheidung setzt sich der beschließende Senat - ebensowenig wie das auf den angeführten Beschluß vom 7. März 1960 zutrifft - aber auch nicht in Widerspruch mit sonstigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; die entgegengesetzte Auffassung von Bettermann und von Hanack entbehrt der Grundlage: Der von ihnen angeführte Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - beruht auf der folgenden Erwägung: Damit grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 23 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) anzuerkennen sei, die allein für die Zulassung der Revision erforderlich ist, sei zu verlangen, daß diejenigen Entscheidungen, die miteinander in Widerspruch geraten, zu demselben Rechtsgebiet ergangen sind.
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch nicht vor, wenn in mehreren Gesetzen eine gleichartige Rechtsfrage auftaucht, die angefochtene Entscheidung aber auf Grund eines anderen Gesetzes ergangen ist als desjenigen, das der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt; denn die Divergenzrevision beruht auf dem Grundgedanken, daß nicht etwa allgemeine, auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen beantwortet werden sollen, sondern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften gesichert werden soll (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat entschieden hat, gleichen sich die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise im wesentlichen, decken sich aber nicht völlig (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61
    Überdies hat der erkennende Senat gerade in den beiden vom Beklagten bezeichneten Entscheidungen vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 - ausgeführt, daß aus seiner Feststellung, wonach der in § 1 HkG genannte Personenkreis der gleiche sei wie der in § 2 Abs. 1 KgfEG erfaßte, nichts für die Fälle der sog. "unechten" Kriegsgefangenen nach § 2 Abs. 2 KgfEG hergeleitet werden könne.
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung

    Denn mögen sich auch die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise nicht völlig decken (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -), so besteht kein Anlaß, die wörtlich übereinstimmende Formulierung "wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit" in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1964 (BGBl. I S. 695) - KgfEG - und in § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) mit späteren Änderungen verschieden zu beurteilen.
  • BVerwG, 15.09.1965 - V CB 96.65

    Vorliegen einer unechten Kriegsgefangenschaft - Verschleppung in ausländisches

    Auch das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits geklärt (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 27.10.1965 - V C 89.64

    Rechtsmittel

    Auch die Vorschriften des Heimkehrergesetzes über die unverschuldete Verzögerung der Rückkehr können nicht herangezogen werden, da das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gegenüber dem Heimkehrergesetz eine eigenständige Rechtsmaterie ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 07.07.1965 - I B 27.65
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon ausgeschlossen ist, weil die abweichende Rechtsauffassung eine in mehreren Gesetzen auftauchende Rechtsfrage betrifft, die abweichende Entscheidung aber zu einem anderen Gesetz ergangen ist als die Entscheidung des Senats (Beschluß des VIII. Senatsvom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [DVBl. 1960, 364 = NJW 1960, 979]; vgl. Beschluß des V. Senatsvom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 -).
  • BVerwG, 22.02.1965 - V B 91.64

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Heimkehrer und die Anerkennung als

    Denn dieses Gesetz hat die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kriegsgefangenenschaft in § 2 selbständig geregelt, überdies hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise sich zwar im wesentlichen gleichen, sich aber nicht völlig decken (vgl.Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - undUrteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
  • BVerwG, 31.05.1961 - VIII C 82.60

    Rechtsmittel

    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des Gesetzes, der dahin geht, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Auslegung bestimmter Gesetzesvorschriften zu sichern (vgl. hierzuBeschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - BAG, JZ 1954 S. 515 und Koehler, VwGO, Anm. V, 9 zu § 132).
  • BVerwG, 15.05.1959 - V B 251.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1963 - VIII B 36.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.04.1962 - VIII B 134.61

    Unmittelbare Gefährdung als subjektive und besondere Zwangslage - Divergenzrüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht